FREILASSUNG DER ZWEI AKTIVISTEN* DER IGBW

Heute, am Freitag den 08.12.2017 um 12:00Uhr, wurden die beiden Aktivisten*, die die Gärtnerstrasse 112 am 06.12.2017 besetzten, endlich freigelassen.

Zwei Nächte in Haft wegen Hausbesetzung zeigen, dass die Staatsanwaltschafft mit unnötiger Härte gegen die beiden Aktivisten* der IGBW vorgegagnen ist.

Bisher belief sich die polizeiliche Praxis gegen Hausbesetzungen auf maximal einer Personenkontrolle auf dem Posten. Dies dauerte in den meisten Fällen nicht länger als wenige Stunden. Da die beiden Personen direkt im Haus verhaftet wurden, müsste der Sachverhalt aus Sicht der Polizei klar sein. Eine Befragung, wenn sie denn auch gemacht wird, dauert wohl kaum mehr als zwei Stunden. Die Feststellung von Fingerabdrücken und DNA müsste auch recht schnell gehen, genauso die Dursuchung nach versteckten Gegenständen am Körper. Nach vier Stunden gibt es also in so einem Fall gar keinen Grund jemanden weiter festzuhalten, ausser pure Abstrafung und Schikane von Andersdenkenden, die sich kritisch in Form von Aktionen äussern.

Wir finden nach wie vor, dass unsere politische Kritik in Form einer Hausbesetzung legitim ist und keine Straftat darstellt. Wir wollen die leerstehende Liegenschaft nutzen und beleben und werden dafür wie Schwerkriminelle behandelt, während es „legal“ ist, dass die Perris einen Ort besitzen, welchen sie gar nicht brauchen und sieben Jahre lang verkommen lassen.

Repression betrifft einzelne – gemeint sind wir alle!

Recherche der BZ-Basel zum Besitzer der Gärtnerstrasse 112

Der Eigentümer des Hauses stellte laut Polizei einen Strafantrag. Dies wirft Fragen auf, denn: Der Eigentümer steckt offenbar selbst in rechtlichen Schwierigkeiten. Laut Kantonsblatt besitzt er fünf Liegenschaften in Basel, die er kauft und anschliessend renoviert oder umbaut. Bei einer der Liegenschaften liess er laut einer anonymen Person der zuständigen Baufirma eine neue Heizung einbauen.

Die Rechnung bezahlte er nicht. Wie aus dem Kantonsblatt hervorgeht, nahm er die Vorladung zur Schlichtungsverhandlung nicht wahr. Gemäss des Geschädigten wurde die Summe von etwa 5000 Franken bis heute nicht beglichen und der Liegenschaftsbesitzer würde jeglichen Kontakt verweigern. Auch auf Anfragen der bz reagiert der Eigentümer des besetzten Hauses nicht.

Quelle: BZ-Basel