Die Liegenschaften der Hardstrasse 112-116 wurden von Dienstagabend dem 5.Juni bis Mittwochabend dem 6. Juni besetzt. Herr Beno Büchel Eigentümer von Spaini Immobilien AG sowie der besagten Liegenschaften an der Hardstrasse verweigerte, wie bereits bei der ersten Besetzung 2016, jeglichen Dialog. Stadtessen wurde mit starker Polizeipräsenz reagiert. Um 14:15 stieg diese innert kürze auf einen Einsatz von über 20 Beamten an. Um 16:10 entfernte die Polizei das „BESETZT-“ Transparent und verschaffte sich anschliessend gewaltsam Zugang zu den verbarrikadierten Liegenschaften. Da keine Personen angetroffen wurden war nicht von einer Räumung die Rede. Glücklicherweise schätzten wir die Lage richtig ein und unsere Aktivist*innen konnten die Liegenschaften rechtzeitig unerkannt verlassen. Dadurch gelang die Besetzung ohne unverhältnismässigen Repressionsmasnahmen ausgesetzt zu sein. Die Besetzung der Gärtnersrasse 112 am 6. Dezember hat bewiesen, dass die Basler Praxis im Umgang mit Hausbesetzungen auch in Extremfällen des Leerstandes zwei Tagen Haft und Anzeigen wegen Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung für die Aktivist*innen vorsieht. Die Kommunikationsverweigerung von Herrn Büchel und die grosse Polizeipräsenz deuteten auf identisches Vorgehen hin.
Der Polizeieinsatz am 6. Juni 2018 hat den Leersand an der Hardstrasse 112-116 erfolgreich wiederhergestellt. Doch nach 17 Jahren ist jeder weitere Tag des Leerstandes eine neue Tragödie! Deshalb fordern wir nach wie vor unser Recht auf Stadt:
— Die Duldung der Besetzung von Seiten Spaini Immobilien AG bzw. die Bestätigung, dass von einer Räumung abgesehen wird!
— Eine Einigung bezüglich den konkreten Nutzungsbedingungen mit der Spaini Immobilien AG!
— Eine Zusicherung der Polizei Baselstadt auf eine Räumung zu verzichten, sprich bei einer weiteren Besetzung der Hardstrasse 112-116 nicht zu räumen!
— Keine Räumungen ohne rechtskräftige Abbruchbewilligung oder eine vertraglich gesicherte Neunutzung, weder an der Hardstrasse 112-116 noch sonst wo in Basel!
— Die Selbstbestimmte Verfügung über den Vernachlässigten Wohnraum der Hardstrasse 112-116, sowie über dessen Rennovation zur Erbauung einer offenen Wohngemeinschaft!
— Ein Recht auf Stadt!
Mit freundlichen Grüssen
IGBW